Frank Müller, Chartered Surveyor – Bachelor Immobilienmanagement,

Inhaber von fmi Frank Müller Immobilien in Wuppertal

Dezember 2019

Wuppertals neue Baumschutzsatzung

Seit dem 24.09.2019 hat Wuppertal wieder eine Baumschutzsatzung.

Wir haben uns angesehen, was das für die Wuppertaler Haus- und Grundstückseigentümer sowie Mieter heißt.

Zunächst scheint ein Blick in die Vergangenheit sinnvoll. Im Jahre 2006 hat der Stadtrat die bis dahin in Wuppertal existierende Baumschutzsatzung aufgehoben. Der von einigen Ratsmitgliedern befürchtete Kahlschlag in den Gärten blieb danach jedoch aus. Eine Vielzahl Bäume blieben im Stadtgebiet auch ohne Baumschutzsatzung geschützt, da sie durch andere Rechts-verordnungen etc. gesichert sind. Ob nun dringender Handlungsbedarf bestand ein neues Bürokratiemonster aus der Taufe zu heben, mag jeder
für sich entscheiden. Sofern nun in dem verwendeten Begriff
„Bürokatiemonster“ eine Wertung vermutet werden sollte, dem sei
empfohlen, die Inhalte näher anzuschauen:


Geschützt sind z.B. „lebende Laubbäume, Eiben- und Gingkobäume
mit einem Stammumfang von mindestens 100 cm – hierzu gehören auch Obstbäume – mit einem Kronenansatz in einer Höhe von mindestens 1,70 Meter und einem Stammumfang von mindestens 100 cm.

Da der haushaltsübliche Zollstock zum Messen nicht taugt, ist zu vermuten, dass die lokalen Bau- und Gartenmärkte künftig mehr Umsatz mit dem Verkauf von Maßbändern machen als mit Jungbäumen; zumal das Maßband deutlich preiswerter ist als das bei Zuwiderhandlungen angedrohte Bußgeld

in Höhe von € 50.000.-.

Ebenfalls geschützt sind z.B. Bäume mit einem Stammumfang von
mindestens 50 cm, wenn sie in einer Gruppe von mindestens fünf Bäumen

so zusammenstehen, dass sie eine gemeinsame Einzelkrone bilden...


Die Antragstellung zur Baumentfernung bei der Verwaltung ist natürlich

mit Kosten für den Bürger verbunden. Die Verwaltung muss Personal vorhalten, um die Anträge zu bearbeiten, das an allen Ecken und Enden fehlt.

 

Während die Menschen monatelang auf Bearbeitung von Bauanträgen warten und sich an der Zulassungsstelle und beim Einwohnermeldeamt die Beine in den Bauch stehen, erfindet Wuppertal eine neue Satzung, ohne jede Not.
Natürlich sind Bäume schützenswert. Das haben die Wuppertaler jedoch

auch schon vorher und ohne Baumschutzsatzung kapiert und sind verantwortungsvoll mit ihren Bäumen umgegangen.

Text: Frank Müller

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